Dossiers : Dreijahresvertrag - deutsche Version

Mise à jour : 30 mai 2023

Der Dreijahresvertrag „Straßburg, europäische Hauptstadt“ ist eine seit über vierzig Jahren bestehende Vereinbarung zwischen dem Staat und folgenden  Gebietskörperschaften: der Stadt und Eurometropole Straßburg (EMS), der Collectivité européenne d’Alsace (CeA) und der Region Grand Est. Ziel der Vereinbarung ist es, die Finanzierung von Maßnahmen zu gewährleisten, die die Rolle der Stadt Straßburg als europäische Hauptstadt stärken und erweitern sollen, insbesondere als Sitz europäischer Institutionen, darunter das Europäische Parlament, der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Da der Dreijahresvertrag für den Zeitraum 2021-2023 im Rahmen der französischen EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2022 und des 70. Jahrestages des Europäischen Parlaments stattfindet, haben der Staat und die Partnerkörperschaften sich entschlossen, den Vertrag gezielter  auf stark strukturierende Projekte auszurichten, und ihm dadurch wieder einen ausgeprägteren strategischen Charakter zu verleihen.

Link zum Dreijahresvertrag 2021-2023

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